Altgerät bei Neukauf
Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts können Sie ein Altgerät gleichwertiger Art, das im Wesentlichen dieselbe Funktion erfüllt, im Rahmen der gesetzlichen Rücknahmeregelungen zurückgeben.
Die Rücknahme des entsprechenden Altgeräts selbst erfolgt unentgeltlich.